Ab 1. Juni 2015 werden sich neue Konzentrationsgrenzwerte auf die
Gemische, die sensibilisierende Stoffe enthalten, beziehen.
Die Grenzwerte werden im Großen und Ganzen auf 1/10 gesenkt.
Es bedeutet, dass folgender Gefahrenhinweis (Statement) auf dem Kennzeichnungsetikett von meisten Fertigprodukten, die gegenwärtig mit der Hilfe von CIT/MIT, EDDM usw. konserviert werden, angegeben werden muss:
“Das Produkt enthält XXX, kann allergische Reaktion auslösen“.
Tabelle 1: Biozid-Wirkstoffe, die als sensibilisierende Stoffe in die Kategorie 1B eingestuft werden
Tabelle 2: Biozid-Wirkstoffe, die als sensibilisierende Stoffe in die Kategorie 1A eingestuft werden
Tabelle 3: Biozid-Wirkstoffe, die momentan nicht als sensibilisierende Stoffe eingestuft werden
Lesen Sie bitte auch die Anlage durch!
Thor untersucht schon die wirksame und sichere Möglichkeiten für ihre Kunden, damit das genannte Labeling vermeidet werden kann. Thor wird ihre Kunden aktiv über diese Änderungen informieren.
Wir bieten alternative Konservierungsmittel und auch Laborteste unseren Kunden an, um die zukünftigen Lösungen zu unterstützen, damit der Gefahrhinweis EUH208 auf dem Kennzeichnungsetikett nicht angegeben werden muss.
Die Zeit drängt nicht besonders, da wir bis zum 1. Juni 2015 Zeit haben, neue Lösungen zur Konservierung zu bewerten, zu testen und zu realisieren.
Wenden Sie sich baldmöglichst an uns
Wir arbeiten gemeinsam die entsprechende Lösung aus.